Wichtige Änderungen bei der Lkw-Maut ab 1. Juli 2024
Die Bundesregierung hat weitreichende Änderungen bei der Lkw-Maut auf den Weg gebracht. Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf alle Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 Tonnen ausgeweitet.
Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm
Bisher waren nur Fahrzeuge mit einer tzGm über 7,5 Tonnen mautpflichtig. Mit der Gesetzesänderung werden künftig auch leichtere Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen in das Mautsystem einbezogen. Die Mautpflicht richtet sich dann nach der tzGm des Zugfahrzeugs bzw. der Zugmaschine.
Für die Erhebung der Maut bei diesen leichteren Fahrzeugen wird Toll Collect eine spezielle On-Board-Unit (OBU) bereitstellen, die auch in Fahrzeugen ohne DIN-Schacht funktioniert.
CO2-Staffelung und Förderung alternativer Antriebe
Zusätzlich zur Ausweitung der Mautpflicht wurde ab dem 1. Dezember 2023 eine CO2-Komponente in die Mautberechnung eingeführt. Je höher der CO2-Ausstoß eines Lkw, desto höher fällt die zu zahlende Maut. Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektro-Lkw oder Wasserstoff-Brennstoffzellen-Lkw bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit und zahlen ab 2026 nur 25% des regulären Infrastruktur-Mautteilsatzes.
Hier nochmal die Mautsätze im Detail
- **Euro VI**: 0,187 €/km
- **Euro V**: 0,194 €/km
- **Euro IV**: 0,209 €/km
- **Euro III**: 0,227 €/km
- **Euro II**: 0,246 €/km
- **Euro I und schlechter**: 0,267 €/km
Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung Anreize für eine umweltfreundlichere Nutzfahrzeugflotte setzen und die Verkehrswende vorantreiben. Die zusätzlichen Mauteinnahmen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bis 2027 sollen in die Verkehrsinfrastruktur und die Stärkung der Schiene investiert werden.
Update zum RAS Cargo Verfahren
Gerne möchten wir die Gelegenheit nutzen, um Sie über die Änderungen im RAS Cargo Verfahren zu informieren. Dieses alternative Verfahren, das in Frankreich für die Sicherung von Luftfrachtsendungen verwendet wird, die nicht durch Röntgen, ETD oder EDD für den in Deutschland gesichert werden können, erhält gravierende Einschränkungen seitens der französischen Luftfahrtbehörde.
Ab dem 01.04.2024 dürfen keine hermetisch verschlossenen Behälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als 25 Litern mit dem RAS-CargO-/REST-Verfahren gesichert werden. Luftdicht verschlossene Behälter mit einem Fassungsvermögen von weniger als 5 Litern fallen derzeit nicht unter diese Vorschriften und können wie üblich in Frankreich kontrolliert werden.
Des Weiteren gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024. mit einer zu beantragenden Genehmigung kann die 01. April-Frist verlängert werden.
Ab dem 01.10.2024 endet jedoch auch diese Übergangsfrist.
Aktuelle Entwicklungen im Suezkanal bzw. an der Meerenge Bab al-Mandab und im Roten Meer und ihre Folgen
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über die aktuellen Ereignisse im „Suezkanal“ bzw. an der Meerenge Bab al-Mandab und im Roten Meer informieren.
Die Route durch den Suezkanal ist die kürzeste Verbindung auf dem Seeweg zwischen Asien und Europa und ist eine wichtige Ader des Welthandels. Etwa 10–12 Prozent des Welthandels laufen über das Rote Meer.
Die jüngsten Angriffe der jemenitischen Miliz auf Frachter an der Meerenge Bab al-Mandab im Roten Meer hat Auswirkungen auf die Sicherheit der internationalen Schifffahrt. Als Reaktion haben die meisten Redereien wie zum Beispiel Maersk, CMA CGM, Hapag-Lloyd, sowie weitere Carrier die Fahrten durch das Rote Meer vorübergehend eingestellt und lassen ihre Schiffe nun um das Kap der Guten Hoffnung an der Südspitze Afrikas fahren, was einen Umweg von mehr als 6.000 Kilometer bedeutet.
Die längeren Wege haben nicht nur erhebliche Verzögerungen im Schiffsverkehr zur Folge, sondern führen auch zu immensen Mehrkosten. Einige Reedereien haben bereits angefangen diese Mehrkosten an die Spediteure sowie Verladerschaft weiter zu belasten, andere Carrier wiederum haben angekündigt den Mehraufwand erst ab den 01.01.2024 weiterzugeben.
Genauere Informationen zu Verlängerung der Transportzeiten, den Umfang der Mehrkosten sowie eine individuelle Beratung erhalten Sie bei unserem Seefracht-Team
oder
unter 02732 / 7642 6.
Wir hoffen, dass die Situation sich bald wieder normalisiert und stehen Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich immer gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
red\line spedition & logistik gmbh
Marburger Str 427
57223 Kreuztal
Einige interessante Links zur aktueller Situation:
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/rotes-meer-welthandel-100.html
Aktuelle Informationen zur LKW-Maut
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über das aktuelle Thema „LKW-Maut“ informieren.
Ab dem 01. Dezember 2023 wird die LKW-Maut auf deutschen Straßen steigen, dabei soll ein zusätzlicher Mautteilsatz für die verkehrsbedingten CO₂-Emissionen in Kraft treten. Die Mautbelastung steigt um ca. 80%. Zusätzlich sollen laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ab 01. Juli 2024 auch LKW mit über 3,5 bis 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse die Maut entrichten müssen.
Die Erhöhung der LKW-Maut hat mehrere Gründe. Zum einen sollen dadurch die Einnahmen für den Straßenbau erhöht werden, um dringend notwendige Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen finanzieren zu können. Gerade auf stark befahrenen Strecken sind Investitionen in die Infrastruktur unumgänglich, um Engpässe und Staus zu vermeiden. Zum anderen soll die Erhöhung der LKW-Maut auch Anreize für eine Verlagerung des Güterverkehrs auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie die Schiene oder das Binnenschiff setzen. Durch höhere Kosten für den Straßentransport wird der Einsatz alternativer Transportmittel attraktiver.
Natürlich gibt es auch Kritik an der geplanten Erhöhung der LKW-Maut. Einige Verbände und Unternehmen befürchten, dass dadurch die Transportkosten steigen und letztendlich auch die Verbraucherinnen und Verbraucher davon betroffen sind. Zudem wird argumentiert, dass eine Verlagerung des Güterverkehrs auf andere Verkehrsträger nicht immer möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wir haben noch keine detaillierte Berechnung der entstehenden Mehrkosten vorgenommen, gehen jedoch davon aus, dass diese innerhalb der vom Bundesverband Spedition und Logistik geschätzten Kosten (von ca. 8% bis 12%) liegen werden. Eine Weiterbelastung der staatlich bedingten Aufwendungen an unsere Kunden wird sich leider nicht vermeiden lassen.
Quelle: dvz.de
Aktuelle Informationen zu Genehmigungsstau bei Schwertransporten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über das aktuelle Thema „Genehmigungsstau bei Schwertransporten“ informieren.
Die langen Bearbeitungszeiten bei Genehmigungen von Großraum- und Schwertransporten in Niedersachsen sorgten in bremischen Häfen bereits im Juni zunehmend für Frust. Das Bremer Hafenressort hat in einem Schreiben an die Wirtschaftsverbände der Region darauf hingewiesen, dass die Hafenbetriebe an der Weser inzwischen konkrete Auftragsverluste beklagen.
In Bremen soll die Industrie- und Handelskammer bei ihren Mitgliedern eine kurzfristige Verlagerung ihrer Schwergutladungen aus den Weserhäfen Richtung Rotterdam, Antwerpen und Seebrügge angeregt haben.
Dabei wurden die Schwergutladungen wegen der immer größer werdenden Unsicherheite bei der Genehmigungserteilung für Vor- und Nachläufe auf Häfen wie Danzig und Rotterdam umgeleitet. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge für Schwertransporte bei der Niederlassung Nordwest der Autobahn GmbH lag seit Ende des vergangenen Jahres bei 12 bis 13 Wochen. Ab Juli sollte eine schrittweise Verkürzung der Genehmigungsverfahren durch die Einführung von automatisierten Bearbeitungstools erfolgen. Eine „Normalisierung“ sei laut Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland „nicht vor Jahresende“ zu erwarten.
Aktuell scheint die Situation sich weiter zu verschärfen. So beklagte Angela Titzrath als Präsidentin des Zentralverbands deutscher Seehafenbetriebe (ZDS) in einem Schreiben, die lange Bearbeitungszeit bei Transportgenehmigungen für Schwerlast von teilweise bis zu 4 Monaten in der Region Nordwest der Autobahn GmbH. Dies sei ein „inakzeptabler Zustand“, der „internationale Imageschaden“ sei „immens“. Frau Titzrath forderte Minister Wissing auf, die Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich auf ein akzeptables Niveau zu senken.
Dabei ist anzumerken, dass die Genehmigungsverfahren und die langen Bearbeitungszeiten nicht nur in Niedersachsen, sondern deutschlandweit zurzeit eine große Herausforderung darstellen.
Quelle: dvz.de